Oberstufenberatung

 

Aktuelles:
Informationsschrift des Landes Baden-Württemberg zum Studieninformationstag am 18. November 2009

 

Allgemeines bzw. Änderungen gegenüber der Mittelstufe
Du hast mit deiner persönlichen Kurswahl am Ende von Klasse 10 bzw. 11 die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen. Dabei sind gewisse Vorgaben einzuhalten (siehe Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe, Seite 5), sodass die breite Allgemeinbildung erhalten bleibt.
Durch deine individuelle Kurswahl erhältst du einen eigenen Stundenplan, sodass die alten Klassenverbände zum Teil aufgelöst werden
Die Schuljahre der Kursstufe 1 und 2 werden in separate Halbjahre eingeteilt (K1.1, K1.2, K2.1, K2.2) sodass du vier Zeugnisse, also für jedes Halbjahr ein eigenes Zeugnis bekommst. Alle Halbjahresnoten erscheinen abschließend noch einmal in deinem Reifezeugnis. In deinem Abizeugnis werden außerdem die Noten der in Klasse 11 (Klasse 10 / G8) abgewählten Fächer eingetragen.
Kopfnoten (Verhaltens- und Mitarbeitsnoten) bekommst du nur noch in der Kursstufe 1.
Die Klassenarbeiten heißen ab jetzt Klausuren.
Das Klassenlehrerprinzip gilt nicht mehr, du wählst aber zu Beginn der Kursstufe 1 einen Tutor oder eine Tutorin aus einem deiner vierstündigen Fächer. Der Tutor bzw. die Tutorin erfüllt ähnliche Aufgaben, die bisher beim Klassenlehrer lagen.
Es gibt eine andere Notenskala (siehe Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe, Seite 7).

 

Deine Kurswahl, Umwahlen, Wechsel in einen Parallelkurs
Deine Kurswahl am Ende von Klasse 10 bzw. 11 ist grundsätzlich verbindlich. Umwahlen oder Austritte aus Kursen sind nur in besonders begründeten Fällen zu Beginn der K1 und der K2 innerhalb von zwei Wochen möglich. Hierfür ist ein schriftlicher Antrag von dir nötig, den du bei einem der Oberstufenberater einreichen musst. Die Entscheidung über deinen Antrag trifft die Schulleitung.
Wenn Parallelkurse angeboten werden, kannst du das Fach, nicht aber den Fachlehrer wählen. Grundsätzlich kannst du nicht in einen Parallelkurs wechseln. Sollte bei dir dennoch der Wunsch bestehen, in einen Parallelkurs zu wechseln, musst du innerhalb der ersten Woche der K1 einen schriftlichen Antrag stellen, der bei einem der Oberstufenberater einzureichen ist. Am ehesten wird deinem Antrag entsprochen, wenn du einen Tauschpartner hast. Die Entscheidung über deinen Antrag wird in Absprache mit den betroffenen Fachlehrern von den Oberstufenberatern und der Schulleitung getroffen. Grundsätzlich gilt, dass alle Änderungen nur über die Oberstufenberater bzw. die Schulleitung erfolgen können.

 

Ein paar „Musts“
Terminliche Vorgaben (Wahltermine, etc.) musst du unbedingt einhalten.
Du bist verpflichtet, deinen Stundenplan auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Unstimmigkeiten musst du sofort einem der Oberstufenberater schriftlich melden.
Genauso musst du Änderungen (z.B. der Adresse bei einem Wohnortswechsel) bzw. Unstimmigkeiten (z.B. auf Daten- oder Zeugnisblättern) bezüglich deiner persönlichen Daten [Name(n), Geburtsdatum oder -ort, Konfession] oder Noten umgehend einem der Oberstufenberater schriftlich melden.

 

Beurlaubung vom Unterricht
In begründeten Fällen kannst du dich vom Unterricht beurlauben lassen. Hierfür musst du rechtzeitig einen schriftlichen Antrag vorlegen. Zunächst legst du deinen Antrag (siehe Vordruck auf der Homepage des OAGs) deinem Tutor vor, der ihn prüft und gegebenenfalls genehmigt. Den genehmigten Antrag reichst du dann im Sekretaritat ein. Ein bis zwei Tage kann der Tutor genehmigen, ab dem dritten Tag musst du dir das Einverständnis der Schulleitung einholen.
Tage, an denen du vom Unterricht befreit bist, werden nicht deinen Fehlzeiten  angerechnet.

 

Fehlzeiten
Grundsätzlich gilt, dass du dich für Fehlzeiten schriftlich entschuldigen musst (schriftliche Entschuldigung durch deine Eltern oder dich bzw. durch Einreichung eines ärztlichen Attests). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung telefonisch, elektronisch oder per Post zu erfüllen. Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Entschuldigungen von den Eltern unterschrieben werden. Ab dem 18. Lebensjahr darfst du deine Entschuldigungen selber unterschreiben. Die schriftlichen Entschuldigungen sind in angemessener Form (nicht kleiner als DIN A5, siehe Vordruck auf der Homepage des OAGs) an den Tutor zu richten und im Sekretariat einzureichen.
Solltest du bei einer Klausur fehlen, musst du ein ärztliches Attest vorlegen. Dies gilt nur, wenn du bereits volljährig bist, ansonsten genügt die Entschuldigung der Eltern.
 Bei häufigem Fehlen werden deine Fehlzeiten im Halbjahreszeugnis vermerkt [z.B. „Die SchülerIn hat an 11 Tagen (zum Teil unentschuldigt) gefehlt.“].
Ein Tag, an dem du „nur“ eine Unterrichtstunde verpasst hast (z.B. wenn du erst zur 3. Stunde erscheinst oder den Nachmittagsunterricht versäumst), wird auch als ganzer Fehltag gezählt.
Es wird immer der erste Fehltag deinem Fehlzeitenkonto angerechnet, d.h. wenn du über mehrere Tage krank sein solltest, gilt dieser Zeitraum als ein Fehltag.

 

Termine 
In Klasse 10 bzw. 11, bis spätestens vor Eintritt in die Kursstufe:  - Komplette und grundsätzlich verbindliche Kurswahl (Kernfächer, weitere Fächer, Besondere Lernleistung)
   - Vorwahl der schriftlichen und mündlichen Prüfungsfächer
In der ersten Woche der K1:  -
Wahl des Tutors bzw. der Tutorin (Lehrer oder Lehrerin eines deiner vierstündigen Fächer)
In der K1:  - Verbindliche Festlegung der drei GFS
In den ersten zwei Wochen der K2:  - Verbindliche Wahl der schriftzlichen Prüfungsfächer
Am Ende von K2.1, spätestens einen Tag nach Ausgabe des Zeugnisses des 3. Schulhalbjahres:
-
Verbindliche Wahl des mündlichen Prüfungsfaches (Präsentationsprüfung)
In K2.2, rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung:  -
Absprache der vier Themen für das mündliche Prüfungsfach (Präsentationsprüfung) mit dem entsprechenden Fachlehrer
Ende K2.2, spätestens ein Tag nach Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung:
-
Festlegung der weiteren, freiwilligen mündlichen Prüfung(en)
  - Nennung der anzurechnenden Kurse
  - Entscheidung über Anrechnung der Besonderen Lernleistung (Seminarkurs)

 

Weitere Informationen:
Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe (Abitur 2011)

Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe (Abitur 2012)

Ansprechpartner:
Die Oberstufenberater Herr Hartmann und Herr Lella (Sprechzeiten: Donnerstag, 10.15 - 11.00 Uhr, Sekretariat, oder nach Vereinbarung)